Familien- und Krankenpflege e.V.
Herne

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen. Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause möglichst gut funktioniert.

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 des SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Pflegenden die nötige Unterstützung und Informationen durch Pflegefachkräfte erhalten.

Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Erfolgt die Beratung nicht regelmäßig, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder in Einzelfällen sogar einstellen.

Pflegegrad 1 nicht verpflichtend, halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 jedes Halbjahr (also 2x im Jahr)
Pflegegrad 3 jedes Halbjahr (also 2x im Jahr)
Pflegegrad 4 jedes Quartal (also 4x im Jahr)
Pflegegrad 5 jedes Quartal (also 4x im Jahr

Pflegepersonen können auch bei der Ausschöpfung von Sach- oder Kombinationsleistungen halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Diese sind nicht verpflichtend, jedoch eine weitere gute Beratungsmöglichkeit.

Die Kosten für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten. Pflegebedürftige, die privatversichert sind, erhalten eine Rechnung und müssen diese bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

• Überprüfung der Pflegesituation und Qualität der häuslichen Pflege
• Beratung zu pflegerischen Techniken und Hilfsmitteln
• Information über weitere Unterstützungsangebote und Entlastungsmöglichkeiten
• Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation

Alle Fragen rund um das Thema Pflege werden gerne von unseren Pflegeberaterinnen
beantwortet.

Die Beratungsbesuche werden von zugelassenen Pflegediensten oder qualifizierten Pflegeberatern durchgeführt. Alle unsere Mitarbeitenden sind examinierte Fachkräfte mit einer äußerst langjährigen Berufserfahrung.

Die Pflegeberatung bietet verschiedene Vorteile. Hierzu zählen z. B:

• Die Sicherstellung einer hohen Pflegequalität
• Eine Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
• Information über zusätzliche Hilfs- und Entlastungsangebote
• Vermeidung von Pflegefehlern und gesundheitlichen Risiken für den Pflegebedürftigen

Am einfachsten schreiben Sie uns eine E-Mail und wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf:

Beratungsbesuche@fuk-herne.de

Bitte nennen Sie uns in einer E-Mail Ihren Vor- und Nachnamen, die Adresse, die Telefonnummer und den aktuellen Pflegegrad. Eine unserer Pflegeberaterinnen nimmt kurzfristig Kontakt zu Ihnen auf. Gerne können Sie uns aber auch telefonisch kontaktieren und wir leiten Ihre Kontaktdaten an unsere Pflegeberaterinnen weiter.

02325-97300 oder 02323-2290567

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Wir stellen ein!

• Pflegekraft
• Teilzeit (bis 35 std) oder Minijob
• Arzthelferin
• Alten- & Krankenpflegehelfer
• Pflegehelfer LG1 & LG2
• Hauswirtschaftskräfte
• Schulbegleiter

Bewerbungen postalisch oder per E-Mail an:

Familien- & Krankenflege e.V. Herne
Freisenstraße 4-6
44649 Herne